Neuordnung der Jugendarbeit

Wie können wir die Jugendfreizeiteinrichtungen und andere Einrichtungen und Dienste für Kinder und Jugendliche so organisieren, dass die Kinder und Jugendlichen die Angebote auch morgen noch auf qualitativ gutem Niveau finden können?

Mit dieser Leitfrage entwarf ich bereits im Jahr 2003 eine Strategie auf der Basis von Leistungsverträgen zwischen Bezirk und Freien Trägern der Jugendhilfe. Denn es bestand die Gefahr, dass aus Finanzmangel verbunden mit festgefahrener Struktur Einrichtungen in Größenordnungen hätten geschlossen werden müssen.

Die Strategie sah vor:

  • alle Einrichtungen zu erhalten und auszubauen
  • gleichzeitig Geld einzusparen
  • einen großen Teil der Bezirksamtseinrichtungen in Freier Trägerschaft neu zu organisieren
  • Qualitätsentwicklung vorzunehmen

Die theoretische Basis für das Konzept entwarf ich im Rahmen einer Studienarbeit. Praktisch sollte sich das System eng an dem in Berlin funktionierenden Leistungsvertragssystem im Bereich Kindertagesstätten orientieren.

In den Folgejahren kommunizierten immer mehr AkteurInnen Freier Träger die Neuordnung der Jugendarbeit mit dem Lichtenberger Bezirksamt.

Im Jahr 2007 kam es auf Initiative von Bündnis90/Die Grünen hin zur Umsetzung. Die gesamte Jugendarbeit in Lichtenberg wurde neu geordnet:

  • fast alle Einrichtungen wurden in Freier Trägerschaft fortgeführt
  • Basis der Arbeit sind seitdem Leistungsverträge zwischen Freien Trägern und Bezirksamt auf der Basis von Angebotsstunden
  • Es werden seitdem jährlich etwa 1.800.000 Euro (fast 2 Millionen) eingespart, das sind fast 30% des Gesamtaufwandes. Und dies, ohne bei den Leistungen für die Kinder und Jugendlichen Kürzungen vorzunehmen.

Die breite Zustimmung zum Konzept war allerdings weniger fachlich geprägt, sondern war eher dem bezirklichen Haushaltsnotstand geschuldet. Und so gibt es in der Umsetzung Mängel, an deren Beseitigung Bündnis90/Die Grünen arbeiten. Zum Beispiel:

  • Es existiert keine vom Bezirksamt akzeptierte Leistungsbeschreibung / Qualitätsstandards
  • Es existiert kein Rahmenvertrag, der als Grundlage für die Weiterentwicklung dienen könnte
  • Die Auswirkungen auf den Lichtenberger Haushalt im Berliner Budgetierungssystem sind nach wie vor unkalkulierbar und durch den Bezirk nicht steuerbar.
  • Im Verfahren (wer entscheidet künftig was und auf welcher Grundlage) gibt es große Unsicherheiten
  • Leistungsverträge können nicht für Veranstaltungen geschlossen werden. Gibt es nur noch Leistungsverträge statt Zuwendungen, können Veranstaltungen nicht mehr gefördert werden.
  • Leistungsverträge tragen die Gefahr von Standardisierung in sich. Genau dies ist aber der Entwicklung von Jugendarbeit (deren Formen mit den Kindern und Jugendlichen gemeinsam laufend neu erfunden werden muss) strukturell eher abträglich.
  • Der Wechsel von Zuwendungen zu Leistungsverträgen ist ein Systemwechsel, dessen Auswirkungen bisher nicht diskutiert sind. Beispiel: Im Zuwendungssystem ist der Freie Träger derjenige, der Lösungen Vorort anregt - Im Leistungsvertragssystem "schreibt" der öffentliche Träger "Leistungen aus" - welche Auswirkungen hat dies auf das System der Jugendarbeit?

 

 

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